„Ein Segen sollst Du sein“. Das ist der Segen, den Gott Abraham gab. Es ist Gottes Segen, der uns stärkt. Gleichzeitig ist es unser Anspruch, selbst zum Segen für andere zu werden. Das gilt heute mehr denn je. Eine Überzeugung, die unser Handeln bestimmt und auf der unser Leitbild basiert. Aus dieser Überzeugung leiten sich auch unsere Werte und Standards ab.
Wie wir denken und handeln? Einen Einblick in unsere Grundsätze, Aufgaben, Ziele und Perspektiven erhalten Sie mit unserem Leitbild.
Gemeinsam mit unseren Führungskräften haben wir für den Caritasverband Herne e.V. verbindliche Leitlinien entwickelt. Diese Leitlinien sind Maßstab unseres Führungshandelns und gleichzeitig eine verbindliche Zusage an alle Mitarbeitenden.
Der Caritasverband Herne e.V. bekennt sich zu gegenseitigem Respekt und zur Wertschätzung von Vielfalt. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt betonen wir ausdrücklich, dass wir Vielfalt auch in der Arbeitswelt als Chance für ein bereicherndes Miteinander ansehen. Jeder Mensch soll mit seinen vielfältigen und bunten Eigenschaften, Ressourcen und Bedürfnissen wahrgenommen werden. Niemand soll aufgrund seiner individuellen Merkmale ausgegrenzt werden. Mit dieser Überzeugung haben wir im Juni 2022 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Der Caritasverband Herne e.V. ist ein Wohlfahrtsverband unter dem Dach des Deutschen Caritasverbandes. Wir engagieren uns mit vielfältigen Diensten und Angeboten für alte, kranke, schutz- und hilfebedürftige Menschen, in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie im Bereich der Integration und Migration. Das körperliche und psychische Wohl der uns anvertrauten und sich uns anvertrauenden Menschen steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Aus diesem Grund leben wir in allen Bereichen eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts und entwickeln diese stetig fort. Wir tragen gemeinsam Verantwortung gegenüber den Menschen, die sich uns anvertrauen. Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt ist Bestandteil unseres professionellen Handelns.
Wir haben gemäß der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn ein Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention vor (sexualisierter) Gewalt erstellt, zu dessen Grundsätzen sich alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen verpflichten. In allen Diensten und Einrichtungen unseres Verbandes wurde eine Risikoanalyse durchgeführt. Darüber hinaus haben wir für unseren Verantwortungsbereich die „Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen“ übernommen.
Institutionelles Schutzkonzept Caritasverband Herne e.V.
Leitlinien sexualisierte Gewalt Deutscher Caritasverband
Übernahmeerklärung Leitlinien sexualisierte Gewalt Deutscher Caritasverband
Als Dienstgeber hat der Caritasverband Herne e.V. den Anspruch, seine Mitarbeitenden zu schützen und ihnen im Bedarfsfall Hilfe und Rückhalt zu bieten. Zu diesem Zweck werden die Mitarbeitenden in regelmäßigen Unterweisungen sowie durch ausführliche Unterlagen in unserem Handbuch über aktuelle Bestimmungen unter anderem in Bezug auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Brandschutz und Hygiene informiert.
Darüber hinaus gibt es im Falle von Überlastung, Überforderung und Burnout sowie für Betroffene von Mobbing und sexueller Belästigung spezielle Beratungs- und Hilfsangebote.
Der Caritasverband Herne e.V. steht für eine verantwortungsbewusste Verbandskultur. Dazu gehört zwingend ein Handeln im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und verbandsinternen Richtlinien. Vor dem Hintergrund der immer komplexeren und strengeren rechtlichen Rahmenbedingungen ist es unerlässlich, Unterstützungsmechanismen zu schaffen, damit unser Verband rechtssicher agieren kann.
Hierzu soll der vorliegende Caritas-Compliance-Codex einen Beitrag leisten. Compliance (Englisch für „Befolgung“ bzw. “Einhaltung“) bedeutet für uns aber nicht allein rechtskonformes Verhalten im engeren Sinne. Im Codex legen wir den Fokus auch auf die Bewahrung christlicher Werte, die in unserem Selbstverständnis ihre verbindliche Grundlage finden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz hat das Ziel, Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben. Ihnen soll es möglich sein, Missstände anonym und ohne Angst vor Repressalien offenzulegen.