Den Elternteil, der sich um die Kinder kümmert, kann keiner ersetzen. Aber beispielsweise durch Krankheit kann es kurzfristig und für kurze Zeit notwendig sein. Dann kommt unsere Familienpflegerin ins Haus - so lange, bis alles wieder in gewohnten Bahnen läuft.
Im Haushalt leben Kinder unter 12 Jahren und/oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, und der versorgende Elternteil, meistens die Mutter, fällt zeitweilig aus? Dann besteht Anspruch auf Familienhilfe/Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.
Hilfe von der Krankenkasse gibt es bei:
Unsere Familienpflegerin kommt zu Ihnen nach Hause, versorgt und betreut Ihre Kinder und führt den Haushalt in Ihrem Sinne weiter. Voraussetzung ist, dass keine andere Person im Haushalt lebt, die diese Aufgaben übernehmen kann – z. B. weil sie berufstätig oder zu alt ist. Den Weg zur Beantragung dieser Leistung ebnet ein Attest des behandelnden Arztes, aus dem die Diagnose, der Zeitraum und der Umfang der Hilfeleistung hervorgeht.
Familienpflege gilt als freiwillige Satzungsleistung und ist von Kasse zu Kasse verschieden geregelt. Je nach Situation kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage und evtl. muss eine Zuzahlung geleistet werden. Wir beraten Sie gern und helfen bei Gesprächen mit Ihrer Krankenkasse. Rufen Sie uns einfach an!