Pflegebedürftige, vor allen Dingen demenziell Erkrankte, kann man nicht allein lassen. Aber gleichzeitig geht das ganz normale Leben weiter. Es gilt wichtige Termine wahrzunehmen oder anstehende Einkäufe zu erledigen. In dieser Situation stehen Ihnen unsere geschulten MitarbeiterInnen zur Seite. So wird eine sichere Umgebung geschaffen, die Angehörigen Zeit zum Luftholen schenkt.
Dafür sorgen die Zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI. Beantragt werden können sie von Versicherten und/oder Pflegebedürftigen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf, wie er zum Beispiel bei demenziell Erkrankten vorliegt. Voraussetzung ist eine entsprechende Einstufung. Leistung der Grundpflege und Hauswirtschaftshilfen dürfen damit allerdings nicht finanziert werden.
Fragen Sie uns einfach, gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Gute Beispiele für zusätzliche Betreuungsleistungen:
Pflegebedürftige haben vielleicht besondere Wünsche? Und auch Nicht-Pflegebedürftige könnten etwas Unterstützung brauchen? Mit unseren Angeboten zu Privatleistungen werden wir auch Sonderwünschen gerecht.
Tagesbetreuung