Soziotherapie

Soziotherapie

Schritt für Schritt den Alltag meistern

Schritt für Schritt den Alltag meistern

Psychische Erkrankungen können zu enormen Beeinträchtigungen im täglichen Leben führen. Mit der Soziotherapie helfen wir Ihnen in kleinen Schritten, den Alltag zu organisieren und notwendige Hilfen eigenständig in Anspruch zu nehmen.

 

Die Soziotherapie ist eine ambulante Leistung der Krankenkassen nach § 37a SGB V für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Sie kann von Fachärzt:innen der Psychiatrie und Neurologie sowie von Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen verordnet werden – über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren und 120 Stunden pro Krankheitsfall. Bis zu fünf Probestunden können vor der ersten Verordnung auch von Hausärzt:innen verschrieben werden.

Individuelle Unterstützung bei der Lebensbewältigung

In enger Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Behandlungsplan zur Verbesserung der Lebensqualität und Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe.

Durch gezieltes Training und Motivationsarbeit helfen wir Ihnen, psychosoziale Defizite abzubauen, krankheitsbedingte Belastungsfaktoren zu erkennen sowie erforderliche ärztliche und therapeutische Maßnahmen zu akzeptieren und selbstständig zu nutzen.

 

Weitere Ziele der Soziotherapie sind

  • die gesundheitliche Stabilisierung
  • die Ermöglichung erforderlicher Krankenhausbehandlungen sowie umgekehrt die Vermeidung/Verkürzung zukünftiger Krankenhausaufenthalte
  • das Erkennen und Aktivieren vorhandener Ressourcen sowie die Ermutigung zur Selbsthilfe
  • die Gestaltung einer Tagesstruktur
  • der Erhalt und die Verbesserung der sozialen Kompetenzen
  • Hilfen zur Krisenbewältigung und die Entwicklung von Perspektiven

Voraussetzung der Soziotherapie ist - neben der fachärztlichen Verordnung und der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse - ein Mindestmaß an Belastbarkeit und Motivation sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Kosten

Nach erfolgter Genehmigung werden die Kosten von der zuständigen Krankenkasse übernommen. Sofern Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent (mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro pro Behandlungstag).

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihrer persönlichen Ansprüche. Bitte fragen Sie uns einfach!

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