Was passiert nach dem Arztbesuch? Die Behandlungspflege (SGB V) setzt die ärztliche Behandlung zu Hause fort. So übernehmen wir die Messung wichtiger medizinischer Daten wie Blutzucker, überwachen die Medikamentenaufnahme (Augentropfen, Tabletten, Spritzen, etc.) und kümmern uns gegebenenfalls um die Versorgung (chronischer) Wunden.
Wir tun alles, damit Ihr Arzt Sie bestens betreut weiß.
Die Leistungen werden auf Grundlage einer Verordnung, die der Hausarzt oder ein anderer zuständiger Arzt ausstellt, von der Krankenkasse bewilligt und vom Pflegedienst erbracht. Die Behandlungspflege erfolgt auf Grundlage von § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V und ist in verschiedene Leistungsgruppen eingeteilt, für die unsere Sozialstationen die entsprechenden Qualifikationen haben. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel die Krankenversicherung. Über eventuell anfallende gesetzliche Zuzahlungen informieren wir oder Ihre Krankenkasse Sie gerne.
Ihr Arzt bestimmt, wann eine Behandlungspflege notwendig ist. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) können wir nur aufgrund eines ärztlichen Auftrages tätig werden. Voraussetzung ist, dass Ihr behandelnder Arzt eine „Ärztliche Verordnung“ für die „Häusliche Krankenpflege“ ausstellt, die zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht wird. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Besorgung der Verordnungen, die im Rahmen dieser „Häuslichen Krankenpflege“ ausgestellt werden.
Das Besorgen der Verordnungen und die Beschaffung von Medikamenten sind keine eigenständigen Leistungen der Krankenkasse, d. h. diese Aufgaben werden den Pflegediensten nicht von den Krankenkassen vergütet.
Vielleicht benötigen Sie aber noch andere Verordnungen, Rezepte oder Medikamente, die nicht zur „Häuslichen Krankenpflege“ gehören? Und vielleicht sind Sie nicht gut zu Fuß und kein Bekannter hat Zeit, den Botengang für Sie zu erledigen. In diesem Fall können Sie unser Privatleistungsangebot „Rezept + Verordnung“ nutzen, das nicht die Welt kostet, Sie aber spürbar entlastet.